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1821 bestand die sogenannte Personalunion [?]
und es regierte
Georg der IV. [?]
- zuerst als Regent und später als König von Großbritannien und Irland
und König von Hannover. Seine von Exzentrik und Verschwendungssucht
geprägte Herrschaft führte zum absoluten Tiefpunkt des Ansehens der
Monarchie. Wenige Monate nach dem Gesuch der Zehntpflichtigen zu
Köhlen, fand am 19. Juli 1821 die Krönung in der Westminster Abbey statt. Die Kosten beliefen sich auf rund 943.000 Pfund. Bei seinem Tod 1830 schrieb die Times: "...nie ist ein Mann weniger von seinen Mitmenschen betrauert worden...".
An Königlich Großbritannisch-Hannoversche Cammer
untertäniges Gesuch der Zehntpflichtigen zu
Köhlen im Amte Bederkesa vom 29. Januar 1821 um die anderweite
Überlassung des Kornzehnten von dem hiesigen Dorfe
Euer Exzelenzen und Hochwohlgeborene Gnaden
geruheten im Jahre 1814 den Kornzehnten von dem Dorfe Köhlen auf den 7
Jahren vom. 1“.May“ 1814 bis dahin 1821 aus gnädigsten Pacht zu
überlassen.
Damit Ende April d. J. die Pachtzeit abgelaufen,
so bitten Euer Exzelenzen und Hochwohlgeboren wir unterthänigst aus
diesem Zehnten auch anderweite für 7 Jahre für ein Locarium von 550 rß
Courrant Gold mit Einschluß der uns für 1800 Bund Stroh vom ersten
Herren Beamten zu Bederkesa vergütet worden und 2.) Cassenmünze per
Bund gnädigst ein Pacht zu überlassen.
Euer Excelenzen und Hochwohlgeboren Gnaden werden
untertänigst erbeten ein Verhältnis auf unseren zehntpflichtigen
Ländereien und den geringen Kornpreisen hochamtlich völlig angemessen
erachten und aus den Kornzehnten für ein Locarium von 550 rß Courrant M
jährlich auf die nächsten 7 Jahre gnädigst überlassen, da wir
Zehntpflichtigen seit den 21 Pachtjahren bei der so entsetzlich hohen
Pacht soviel zugesetzt haben dass ganz wenige von uns jetzt mehr im
Stande sind ferner den Zusatz aufbringen zu können. Durch
die hohe Pachtsumme und der vielen Nebenkosten welche wir unseren
Zehnten Erpachtung wegen zu bezahlen gehabt und die jährlich für den
Bauern dieser Gegend sich leiden so sehr und beispiellos veraufherende
Lasten mancherlei Art und für den selben fast gänzlich verschundenen
Erwerb und dadurch hier eingetretenen gänzlichen Geldmangel seit wir im
hiesigen Orte bis auf einige wenige Einwohner auch die ihre Lasten und
Abgaben noch so einigermaßen ohn ihren Ruin leisten und abtragen können
in große Dürftigkeit geraten und weshalb man nur bloß executanten
(Gerichtsvollzieher) und sonstigen Behörden die wegen ihres sonderen
Intresses durch verhängten und anzulegenden execution pfänden und
Pfänder wegnehmen, so sehr dabei gewinnen, nicht über schlechte Zeiten
klagen hört.In den früheren Jahren wo der Zehntzug durch
einen fremden Pächter theils uns, theils unseren Elteren und war
Verwesern (Verwalter) auch entsätzlich drückte und die
Vermögensumstände hier weit besser gewesen sein würden wenn die
Pflichtigen den Zehnten für einen im Verhältnis den Pflichtigen
Ländereien angemesseren Preis hätten in Pacht erhalten können.So
herrschten in den damaligen Zeiten für den Bauern hier nicht die Hälfte
an Lasten, die der selbe jetzt zu tragen hat und die sich leider für
den selben noch stets vermehren, ohne das sich darum bekümmert wird, ob
er sie tragen kann oder nicht.Der Erwerb war dahingehend
früher für den Einwohner dieser Gegend sehr gut, statt dessen jetzt
hier ganz verschwunden ist. Durch die wenigen Lasten und den stets
guten Erwerb der sich in den vorigen Zeiten den hiesigen Zeiten den
Einwohnern darbot, verscherzten wir unseren Eltern die großen Nachteile
die damals durchen den Zehntzug eines fremden Pächters herbeigeführt
wurden.Jetzt aber wo von den Bauern schon so sehr abgemietet
hat würde es uns ganz entsetzlich hart treffen und die gänzliche
Zugrunderichtung mehreren hiesigen Einwohner herbeigeführt werden, wenn
der hiesige Zehnte (nevaricicum) fremden Pächtern bezogen würde. Den
Verlust des übrig an Stroh ist dadurch zwar nicht sehr groß, da wir
einmal den ersten Herren Beamten 1800 Bund Stroh liefern müßten, in
dessen können mehrere von uns doch wenigsten ein Stück Rindvieh oder
mehrere Schafe den Winter über durchfüttern und dadurch mehreren Dünger
für unser Land machen.Wenn uns das übrige Stroh nicht
entzogen wird, wenn auch die Beschwerde des von mehreren unter uns Korn
auswärts angekauft werden muß, wann wir den Zehnten nicht nutzen können
wenig Berücksichtigung verdienen mögte, allein die Aussaat geschieht
früh und spät und so können die Früchte auch nicht anders reif gemähet und eingeerntet werden. Ein fremder Zehntpächter bekümmert sich um allen diesen nicht. Dem
ist es gleichgültig ob der Bauer seine Früchte gut oder schlecht
trocken oder naß einerntet, und er ziehet aber seinen Zehnten wenn daß
später reif gewordene Korn trocken in Hocken steht. Er kann
die besten Früchte und das beste Stroh für sich und sein Vieh wenn er
es nötig hat zurücklegen und behalten und die schlechteren Früchte in
große Quantitäten an Branntweinbrennerein so wie das schlechte Stroh an
Einwohner verkaufen. Er, der Pächter, seine etwaige Familie oder sein Vieh leidet also nicht durch Krankheiten die durch den Genuß jener in Hocken durch vielen Regen schlecht und ungesund geworden Korn und Stroh so häufig entstehet. Mit uns Bauern aber ist dies ganz anders. Wir
bemühen uns daß wir unsere Früchte, sobald sie gehörig trocken sind so
gut wie möglich ist, einernten, damit wir nicht allein aus unserer
Familie und unser Vieh das ganze Jahr hindurch aus bestmöglichste
Gesund, sondern das wir auch zur Saat recht gutes Korn erhalten, da es
eine allgemein bekannte Sache ist wer gut säet der gut erntet. Alles
dieses ist aber sehr selten möglich wenn der hiesige Zehnte an einen
fremden verpachtet ist und wir erlauben uns untertänigst einige
Ursachen darüber aufzuführen. Ein fremder Zehntpächter welcher auch oftmals wenig christlich und menschlich gesinnt ist bekümmert sich eher nicht um das ziehen des Zehnten als bis sämtliche Früchte in Hocken und trocken sind. Wenn viele der selben auch vielleicht vier oder mehrere Wochen früher hätten einfahren werden können.Die
früher reif gewordenen und längst gemähten Früchte werden daher durch
das lange draußen stehen, durch oftmals eingetretnen Regen oder gar
längere Zeit anhaltende schlechte Witterung oftmals so naß und so
verdorben das Menschen und Vieh Gesundheit durch deren Genus eingebüßt
wird und wegen des zu starken Auswuchs zur Saat gar nicht ein mal
brauchbar bleibt.Wer mit den Umständen mancherlei Art die
hierab im alten nicht genau bekannt ist wird uns den Vorwurf machen,
warum wir nicht dafür sorgen das wir unser Feld zu gleicher Zeit
bestellen, um auch so wieder einerndten zu können. Wer aber
unsere Verhältnisse und unsere Lage und die vielen zu tragenden Laßt
noch genau kennt, wird bezeugen daß dies durchaus unmöglich ist.Mehrere
Einwohner von uns müßten ohne Gehülfen ihre Früchte mähen, Binden und
Hocken, weil die Frau.zwischen vielen kleinen Kindern worunter nicht
selten Kranke sind und durch die sonst im Hause vom anfallende Arbeit
oftmals genug zu thun hat, wenn sie nicht die Pflicht als Mutter und
Christin gantz aus den Augen setzen soll, wodurch die Erndte=Arbeit nur
langweiligen ausgeführt werden kann.Andere Einwohner können
ihre Früchte oftmals nicht sogleich mähen, wenn sie reif sind, weil sie
entweder durch vorherigen regnigte Witterung ihr Heu nicht so früh
trocken machen können oder anderen bei den größen bespanten hier für
oder in der Nahbarschaft ein Tagelohn verdienen müßen , wenn sich die
Gelegenheit darbietet würde die Erndtezeit, gewöhnlich noch die beste
Zeit ist wo der Kleine ein Tagelohn verdienen kan, oder auch dafür hier
oder in der Nachbarschaft einen anderen bei der Ernte Arbeit hilft, daß
der Bespante ihn seine Früchte wieder einfährt und ihr sein Land in den
Saat bringet. Dazu kommt noch daß viele von unseren besten
Feldfluren von Holzungen umgeben und eingeschlossen sind, wodurch der
freie Lauf des Wildes und der Luft, sehr gehemmt wird, und das reif
werden mit anderen Früchten, wenn auch die Saat Bestellung dieser,
früher oder zu gleicher Zeit mit den übrigen geschehen gewöhnlich weit später erfolgt. Andere
Früchte welche ihre Lage wegen Sonnenschein, Luft und Wind sich gleich
ausgesetzt sind, können deswegen theils früher, theils späteren
Bestellung der Saat, nicht zu gleichen Zeit reif und gemäht werden und
man hat nicht selten Beispiele, das bei günstigen Witterung nach dem
Reif sein der ersten Früchte, 8 Tage später einfaren andere derselben
so zugericht sein, daß sie gemäht werden könnten und durch eintretende
dunkle oder regnigte Witterung erst 3 Wochen später haben gemäht werden
können, wodurch die früher gemähten in Hocken
stehenden Früchte natürlich dem Verderben ganz ausgestzt sind, wenn
dieser nicht eher eingerndtet werden dürfen, als bis die später Reif
gewordenen trocken in Hocken stehen. Diese Beispiele sind an mehrerer Arten wo
Zehntherrn oder fremde Zehntpächter den Zehnten zogen noch im Letzten
Jahren eingetreten. Mehrere andere Verhinderungen durch
deren besondere Versicherung wie Euer Exzellenzen und Hochwohlgebohren
vermieden würden treten häufig ein wodurch die Früchte ungleich reif
werden oder nicht zur gleichen Zeit gemäht werden können.Nach
allem diesen müßem wir die vielleicht 3 - 4 und mehrere Wochen früher
in Hocken gestandenen Früchte dem schlechten und guten Wetter
ausgesetzt sehen, wenn ein fremder Pächter den Zehnten zieht.Wie
entsetzlich nachteilig alles dieses für die Zehntpflichtigen ist,
weißen wir größtenteils durch eigen Erfahrung und theils von unsern
Eltern, theils auch von andere Zehntpflichtigen die entweder in
dergleichen Lage gewesen, oder jetzt darin sind.So wissen
wir unter anderen von Flögeln daß die dortigen den Anwiesen
gleichthätigen Einwohner durch den verzögerten Zehntzug des dortigen
Zehntherrn im letzten Jahre beträglichen Nachtheil erwachsen ist, da
viele den schönsten besten schon ganz trocken in Hocken gestandenen
Früchte durch eine auf längere Zeit eintredende regnigte Witterung in
sehr schlechter Beschaffenheit nachher haben eingeerntet werden könnnen.Sind
die Pflichtigen selbst Pächter so können sie, sowie ein Stück Frucht
trocken ist, ihre Früchte nachundnach ungehindert einfahren und
brauchen diese nicht noch den unreifen noch ungemähten oder etwa den
übrigen Einwohner draußen stehen zu lassen, und es wird dadurch mancher
großen Nachtheil für den Zehntpflichtigen vorgebeugt.Den
aber durchaus nicht zu entgehen steht, wenn ein Fremder den Zehnten
zieht, wenn der Himmel nicht den Pflichtigen mehrere Wochen lang mit
gutem Wetter beglückt. Sind nun einige Früchte eingeerntet
so müßen viele von uns sogleich Früchte abdreschen, theils um Brodkorn
zu erhalten, denn das alte reicht selbst in guten Kornjahren nur bei wenigen hiesigen
Einwohner bis zur Erndte hin da seit einigen Jahren, wo allen Erwerb
für uns verschwunden, aus Noth mehr Korn verkauft werden muß, als
entbehrt werden kan, theils um Korn zu Gelde zu machen um die vielen
sich nach immer mehreren Abgaben damit bestreiten zu können, da den
hiesigen Einwohnern die den vielen Abgaben wegen durch sein Unvermögen
zu erleidenen exeration und Pfändung so gerne entgeht und willig
unverdroßen leistet was ihm nur irgend in der Welt möglich ist.Welche
Furcht, Angst und Schrecken dem sichohnedem so sehr mit Nahrungssorgen
quälenden Einwohner sein Innerstes durch fließt, wenn er sehen muß, daß
bei seiner stets so großen Thätigkeiten rechtschaffen durch die Welt zu
kommen, sehen muß, daß sein Vieh oder andere ihm unentbehrliche
Gegenstände durch Amtsunterbediente weg geholt und verkauft werden,
wenn er die Abgaben die von ihm gefordert werden nicht leisten und
entrichten kan, wenn die Frau darüber aus der großen Angst in Ohnmacht
sinkt, die Kinder weinen und zittern und beben, alles dieses läßt sich
nicht beschreiben, so wie es uns immer wie oberflächliches Gefühl für
denjenigen Einwohner sein kann, das ganz traurige herzergreifende
Schauspiel nicht selbst erlebt hat.Hat der hiesige Einwohner
nur so viel Korn gedroschen und zu Gelde gemacht um die
allernothwendigsten und dringesten Abgaben zu Vermeidung eines Ruins
abtragen zu können, so kann er erst zum Streken, zum Düngerfahren, zum
Saatkorndreschen und bestellen des Landes schreiten.Viele
Einwohner haben kaum zur Hälfte ihre Saat vollendet so geht die Chauße
= Arbeit (Straßenbau = Hand- und Spanndienste) an, dann ist mit
der Bestellung des Landes gar nicht fortzukommen, wenn man auch sowohl
bei schlechten wie bei guten Wetter gerne seinen Acker bestellen will,
obgleich die Erfahrung es zu sehr bestätigt, daß dasjenige Korn was bei
schlechten regnigten Wetter ins Land gebracht wird und werden muß,
niemals ordentlich geräth.Von der Chauße = Arbeit darf aber
keiner sowie die Reihe an ihm kömt, davon zurück bleiben, wenn er der
Strafe und der sonst damit verbundenen Kosten entgehen will, wenn es
auch Einwohner sind die nicht mal jedesmahl ein Stück Brodt dahin
mitzunehmen haben, womit sie ihren Hunger stillen können.Diese
Chauße = Arbeit die gewöhnlich 4 Wochen dauert und wozu viele
Einwohner, am anderen, theils am dritten Tag helfen müßen,verursacht
entsetzliche Stockung in der Saatbestellung und man hat mehrere
Beispiele, daß durch darüber eingetretenes Frostwetter, daß zur
Winter=Saat bestimte Land der Chauße =Arbeit wegen hat unbestellt
liegen gelaßen werden müßen, und was in Zukunft eben so gut zu
befürchten steht.Aus dem unterthänigst angeführten werden
Euer Exellenzen und Hochwohlgeboren Gnädigst ersehen, daß daß
Zurückkommen der hiesigen früher theils im Wohlstande, theils im
mittelmäßigen Vermögensumstände sich befundenen Einwohnern in der
jetzigen so traurigen schlechten Vermögensumständen vorzüglich durch
das seit einigen Jahren gänzliche Verschwinden des Erwerbes und der
dagegen sich seit dem so sehr vermehrenden Lasten vielerlei Art,
wodurch wir leider nicht ferner im Stande sind, eine so hohe den Werth
des Zehntens weit übersteigende Pachtsumme nun bisher noch mit der
größten Anstrengung und Aufopferung Manches uns Unentbehrliches
geschehen ist, ferner aufbringen zu können, und bitten wir
ehrfurchtsvoll uns für den Werth des Zehntengethanes unterthäniges
Erbieten auf die 7 Jahre vom 1 May 1821 bis 1828 solche gnädigst zu
überlaßen und ihn durch Verpachtung an fremde Pächter aus den ehr
erbietigst angeführten der den hiesigen Einwohner dadurch tragenden so
großen aus Erfahrung komenden Nachtheile, aus nicht zu entziehen.In der Hoffnung einer gnädigen Gewährung unserer ehrfurchtsvollen bitte ersterben wir mit dem tiefsten Respekt
Euer Exellenzen und Hochwohlgeborene Gnaden
ganz unterthänigste unterthanen
und Zehntpflichtigen zu Köhlen
gez. Luer von Soosten ( für und uns der überrigen hiesigen Zehntpflichtigen)
Wahrscheinlich Lüer von Soosten (1778 - 1855) (Mühlenstr.2)
In mühevoller Kleinarbeit von Hermann Claussen
(1933) und Claus Claussen (1950) in der Zeit vom 13.03. bis zum
18.04.2004 aus dem Sütterlin übersetzt. |