Gesuch der Zehntpflichtigen zu Köhlen von 1821 Drucken
Geschrieben von Claus Claussen   
Sonntag, 24. September 2006

1821 bestand die sogenannte Personalunion [?] und es regierte Georg der IV. [?] - zuerst als Regent und später als König von Großbritannien und Irland und König von Hannover. Seine von Exzentrik und Verschwendungssucht geprägte Herrschaft führte zum absoluten Tiefpunkt des Ansehens der Monarchie. Wenige Monate nach dem Gesuch der Zehntpflichtigen zu Köhlen, fand am 19. Juli 1821 die Krönung in der Westminster Abbey statt. Die Kosten beliefen sich auf rund 943.000 Pfund. Bei seinem Tod 1830 schrieb die Times: "...nie ist ein Mann weniger von seinen Mitmenschen betrauert worden...".


An Königlich Großbritannisch-Hannoversche Cammer

untertäniges Gesuch der Zehntpflichtigen zu Köhlen im Amte Bederkesa vom 29. Januar 1821 um die anderweite Überlassung des Kornzehnten von dem hiesigen Dorfe

Euer Exzelenzen und Hochwohlgeborene Gnaden geruheten im Jahre 1814 den Kornzehnten von dem Dorfe Köhlen auf den 7 Jahren vom. 1“.May“ 1814 bis dahin 1821 aus gnädigsten Pacht zu überlassen.

Damit Ende April d. J. die Pachtzeit abgelaufen, so bitten Euer Exzelenzen und Hochwohlgeboren wir unterthänigst aus diesem Zehnten auch anderweite für 7 Jahre für ein Locarium von 550 rß Courrant Gold mit Einschluß der uns für 1800 Bund Stroh vom ersten Herren Beamten zu Bederkesa vergütet worden und 2.) Cassenmünze per Bund gnädigst ein Pacht zu überlassen.

Euer Excelenzen und Hochwohlgeboren Gnaden werden untertänigst erbeten ein Verhältnis auf unseren zehntpflichtigen Ländereien und den geringen Kornpreisen hochamtlich völlig angemessen erachten und aus den Kornzehnten für ein Locarium von 550 rß Courrant M jährlich auf die nächsten 7 Jahre gnädigst überlassen, da wir Zehntpflichtigen seit den 21 Pachtjahren bei der so entsetzlich hohen Pacht soviel zugesetzt haben dass ganz wenige von uns jetzt mehr im Stande sind ferner den Zusatz aufbringen zu können.

Durch die hohe Pachtsumme und der vielen Nebenkosten welche wir unseren Zehnten Erpachtung wegen zu bezahlen gehabt und die jährlich für den Bauern dieser Gegend sich leiden so sehr und beispiellos veraufherende Lasten mancherlei Art und für den selben fast gänzlich verschundenen Erwerb und dadurch hier eingetretenen gänzlichen Geldmangel seit wir im hiesigen Orte bis auf einige wenige Einwohner auch die ihre Lasten und Abgaben noch so einigermaßen ohn ihren Ruin leisten und abtragen können in große Dürftigkeit geraten und weshalb man nur bloß executanten (Gerichtsvollzieher) und sonstigen Behörden die wegen ihres sonderen Intresses durch verhängten und anzulegenden execution pfänden und Pfänder wegnehmen, so sehr dabei gewinnen, nicht über schlechte Zeiten klagen hört.In den früheren Jahren wo der Zehntzug durch einen fremden Pächter theils uns, theils unseren Elteren und war Verwesern (Verwalter) auch entsätzlich drückte und die Vermögensumstände hier weit besser gewesen sein würden wenn die Pflichtigen den Zehnten für einen im Verhältnis den Pflichtigen Ländereien angemesseren Preis hätten in Pacht erhalten können.So herrschten in den damaligen Zeiten für den Bauern hier nicht die Hälfte an Lasten, die der selbe jetzt zu tragen hat und die sich leider für den selben noch stets vermehren, ohne das sich darum bekümmert wird, ob er sie tragen kann oder nicht.Der Erwerb war dahingehend früher für den Einwohner dieser Gegend sehr gut, statt dessen jetzt hier ganz verschwunden ist. Durch die wenigen Lasten und den stets guten Erwerb der sich in den vorigen Zeiten den hiesigen Zeiten den Einwohnern darbot, verscherzten wir unseren Eltern die großen Nachteile die damals durchen den Zehntzug eines fremden Pächters herbeigeführt wurden.Jetzt aber wo von den Bauern schon so sehr abgemietet hat würde es uns ganz entsetzlich hart treffen und die gänzliche Zugrunderichtung mehreren hiesigen Einwohner herbeigeführt werden, wenn der hiesige Zehnte (nevaricicum) fremden Pächtern bezogen würde. Den Verlust des übrig an Stroh ist dadurch zwar nicht sehr groß, da wir einmal den ersten Herren Beamten 1800 Bund Stroh liefern müßten,  in dessen können mehrere von uns doch wenigsten ein Stück Rindvieh oder mehrere Schafe den Winter über durchfüttern und dadurch mehreren Dünger für unser Land machen.Wenn uns das übrige Stroh nicht entzogen wird, wenn auch die Beschwerde des von mehreren unter uns Korn auswärts angekauft werden muß, wann wir den Zehnten nicht nutzen können wenig Berücksichtigung verdienen mögte, allein die Aussaat geschieht früh und spät und so können die Früchte auch nicht anders reif  gemähet und eingeerntet werden. Ein fremder Zehntpächter bekümmert sich um allen diesen nicht. Dem ist es gleichgültig ob der Bauer seine Früchte gut oder schlecht trocken oder naß einerntet, und er ziehet aber seinen Zehnten wenn daß später reif gewordene Korn trocken in Hocken steht. Er kann die besten Früchte und das beste Stroh für sich und sein Vieh wenn er es nötig hat zurücklegen und behalten und die schlechteren Früchte in große Quantitäten an Branntweinbrennerein so wie das schlechte Stroh an Einwohner verkaufen. Er, der Pächter, seine etwaige Familie oder sein Vieh leidet also nicht durch Krankheiten die durch den Genuß jener in Hocken  durch vielen Regen schlecht und ungesund geworden Korn und Stroh so häufig entstehet. Mit uns Bauern aber ist dies ganz anders. Wir bemühen uns daß wir unsere Früchte, sobald sie gehörig trocken sind so gut wie möglich ist, einernten, damit wir nicht allein aus unserer Familie und unser Vieh das ganze Jahr hindurch aus bestmöglichste Gesund, sondern das wir auch zur Saat recht gutes Korn erhalten, da es eine allgemein bekannte Sache ist wer gut säet der gut erntet. Alles dieses ist aber sehr selten möglich wenn der hiesige Zehnte an einen fremden verpachtet ist und wir erlauben uns untertänigst einige Ursachen darüber aufzuführen. Ein fremder Zehntpächter welcher auch oftmals wenig christlich und menschlich gesinnt ist  bekümmert sich eher nicht um das ziehen des Zehnten als bis sämtliche Früchte in Hocken und trocken sind. Wenn viele der selben auch vielleicht vier oder mehrere Wochen früher hätten einfahren werden können.Die früher reif gewordenen und längst gemähten Früchte werden daher durch das lange draußen stehen, durch oftmals eingetretnen Regen oder gar längere Zeit anhaltende schlechte Witterung oftmals so naß und so verdorben das Menschen und Vieh Gesundheit durch deren Genus eingebüßt wird und wegen des zu starken Auswuchs zur Saat gar nicht ein mal brauchbar bleibt.Wer mit den Umständen mancherlei Art die hierab im alten nicht genau bekannt ist wird uns den Vorwurf machen, warum wir nicht dafür sorgen das wir unser Feld zu gleicher Zeit bestellen, um auch so wieder einerndten zu können. Wer aber unsere Verhältnisse und unsere Lage und die vielen zu tragenden Laßt noch genau kennt, wird bezeugen daß dies durchaus unmöglich ist.Mehrere Einwohner von uns müßten ohne Gehülfen ihre Früchte mähen, Binden und Hocken, weil die Frau.zwischen vielen kleinen Kindern worunter nicht selten Kranke sind und durch die sonst im Hause vom anfallende Arbeit oftmals genug zu thun hat, wenn sie nicht die Pflicht als Mutter und Christin gantz aus den Augen setzen soll, wodurch die Erndte=Arbeit nur langweiligen ausgeführt werden kann.Andere Einwohner können ihre Früchte oftmals nicht sogleich mähen, wenn sie reif sind, weil sie entweder durch vorherigen regnigte Witterung ihr Heu nicht so früh trocken machen können oder anderen bei den größen bespanten hier für oder in der Nahbarschaft ein Tagelohn verdienen müßen , wenn sich die Gelegenheit darbietet würde die Erndtezeit, gewöhnlich noch die beste Zeit ist wo der Kleine ein Tagelohn verdienen kan, oder auch dafür hier oder in der Nachbarschaft einen anderen bei der Ernte Arbeit hilft, daß der Bespante ihn seine Früchte wieder einfährt und ihr sein Land in den Saat bringet. Dazu kommt noch daß viele von unseren besten Feldfluren von Holzungen umgeben und eingeschlossen sind, wodurch der freie Lauf des Wildes und der Luft, sehr gehemmt wird, und das reif werden mit anderen Früchten, wenn auch die Saat Bestellung dieser, früher oder zu gleicher Zeit mit den übrigen geschehen  gewöhnlich weit später erfolgt. Andere Früchte welche ihre Lage wegen Sonnenschein, Luft und Wind sich gleich ausgesetzt sind, können deswegen theils früher, theils späteren Bestellung der Saat, nicht zu gleichen Zeit reif und gemäht werden und man hat nicht selten Beispiele, das bei günstigen Witterung nach dem Reif sein der ersten Früchte, 8 Tage später einfaren andere derselben so zugericht sein, daß sie gemäht werden könnten und durch eintretende dunkle oder regnigte Witterung erst 3 Wochen später haben gemäht werden können, wodurch die früher gemähten in  Hocken stehenden Früchte natürlich dem Verderben ganz ausgestzt sind, wenn dieser nicht eher eingerndtet werden dürfen, als bis die später Reif gewordenen trocken in Hocken stehen.

Diese Beispiele sind an mehrerer Arten wo Zehntherrn oder fremde Zehntpächter den Zehnten zogen noch im Letzten Jahren eingetreten.

Mehrere andere Verhinderungen durch deren besondere Versicherung wie Euer Exzellenzen und Hochwohlgebohren vermieden würden treten häufig ein wodurch die Früchte ungleich reif werden oder nicht zur gleichen Zeit gemäht werden können.Nach allem diesen müßem wir die vielleicht 3 - 4 und mehrere Wochen früher in Hocken gestandenen Früchte dem schlechten und guten Wetter ausgesetzt sehen, wenn ein fremder Pächter den Zehnten zieht.Wie entsetzlich nachteilig alles dieses für die Zehntpflichtigen ist, weißen wir größtenteils durch eigen Erfahrung und theils von unsern Eltern, theils auch von andere Zehntpflichtigen die entweder in dergleichen Lage gewesen, oder jetzt darin sind.So wissen wir unter anderen von Flögeln daß die dortigen den Anwiesen gleichthätigen Einwohner durch den verzögerten Zehntzug des dortigen Zehntherrn im letzten Jahre beträglichen Nachtheil erwachsen ist, da viele den schönsten besten schon ganz trocken in Hocken gestandenen Früchte durch eine auf längere Zeit eintredende regnigte Witterung in sehr schlechter Beschaffenheit nachher haben eingeerntet werden könnnen.Sind die Pflichtigen selbst Pächter so können sie, sowie ein Stück Frucht trocken ist, ihre Früchte nachundnach ungehindert einfahren und brauchen diese nicht noch den unreifen noch ungemähten oder etwa den übrigen Einwohner draußen stehen zu lassen, und es wird dadurch mancher großen Nachtheil für den Zehntpflichtigen vorgebeugt.Den aber durchaus nicht zu entgehen steht, wenn ein Fremder den Zehnten zieht, wenn der Himmel nicht den Pflichtigen mehrere Wochen lang mit gutem Wetter beglückt. Sind nun einige Früchte eingeerntet so müßen viele von uns sogleich Früchte abdreschen, theils um Brodkorn zu erhalten, denn das alte reicht selbst in guten Kornjahren nur bei  wenigen  hiesigen Einwohner bis zur Erndte hin da seit einigen Jahren, wo allen Erwerb für uns verschwunden, aus Noth mehr Korn verkauft werden muß, als entbehrt werden kan, theils um Korn zu Gelde zu machen um die vielen sich nach immer mehreren Abgaben damit bestreiten zu können, da den hiesigen Einwohnern die den vielen Abgaben wegen durch sein Unvermögen zu erleidenen exeration und Pfändung so gerne entgeht und willig unverdroßen leistet was ihm nur irgend in der Welt möglich ist.Welche Furcht, Angst und Schrecken dem sichohnedem so sehr mit Nahrungssorgen quälenden Einwohner sein Innerstes durch fließt, wenn er sehen muß, daß bei seiner stets so großen Thätigkeiten rechtschaffen durch die Welt zu kommen, sehen muß, daß sein Vieh oder andere ihm unentbehrliche Gegenstände durch Amtsunterbediente weg geholt und verkauft werden, wenn er die Abgaben die von ihm gefordert werden nicht leisten und entrichten kan, wenn die Frau darüber aus der großen Angst in Ohnmacht sinkt, die Kinder weinen und zittern und beben, alles dieses läßt sich nicht beschreiben, so wie es uns immer wie oberflächliches Gefühl für denjenigen Einwohner sein kann, das ganz traurige herzergreifende Schauspiel nicht selbst erlebt hat.Hat der hiesige Einwohner nur so viel Korn gedroschen und zu Gelde gemacht um die allernothwendigsten und dringesten Abgaben zu Vermeidung eines Ruins abtragen zu können, so kann er erst zum Streken, zum Düngerfahren, zum Saatkorndreschen und bestellen des Landes schreiten.Viele Einwohner haben kaum zur Hälfte ihre Saat vollendet so geht die Chauße = Arbeit (Straßenbau = Hand- und Spanndienste) an, dann ist mit der Bestellung des Landes gar nicht fortzukommen, wenn man auch sowohl bei schlechten wie bei guten Wetter gerne seinen Acker bestellen will, obgleich die Erfahrung es zu sehr bestätigt, daß dasjenige Korn was bei schlechten regnigten Wetter ins Land gebracht wird und werden muß, niemals ordentlich geräth.Von der Chauße = Arbeit darf aber keiner sowie die Reihe an ihm kömt, davon zurück bleiben, wenn er der Strafe und der sonst damit verbundenen Kosten entgehen will, wenn es auch Einwohner sind die nicht mal jedesmahl ein Stück Brodt dahin mitzunehmen haben, womit sie ihren Hunger stillen können.Diese Chauße = Arbeit die gewöhnlich 4 Wochen dauert und wozu viele Einwohner, am anderen, theils am dritten Tag helfen müßen,verursacht entsetzliche Stockung in der Saatbestellung und man hat mehrere Beispiele, daß durch darüber eingetretenes Frostwetter, daß zur Winter=Saat bestimte Land der Chauße =Arbeit wegen hat unbestellt liegen gelaßen werden müßen, und was in Zukunft eben so gut zu befürchten steht.Aus dem unterthänigst angeführten werden Euer Exellenzen und Hochwohlgeboren Gnädigst ersehen, daß daß Zurückkommen der hiesigen früher theils im Wohlstande, theils im mittelmäßigen Vermögensumstände sich befundenen Einwohnern in der jetzigen so traurigen schlechten Vermögensumständen vorzüglich durch das seit einigen Jahren gänzliche Verschwinden des Erwerbes und der dagegen sich seit dem so sehr vermehrenden Lasten vielerlei Art, wodurch wir leider nicht ferner im Stande sind, eine so hohe den Werth des Zehntens weit übersteigende Pachtsumme nun bisher noch mit der größten Anstrengung und Aufopferung Manches uns Unentbehrliches geschehen ist, ferner aufbringen zu können, und bitten wir ehrfurchtsvoll uns für den Werth des Zehntengethanes unterthäniges Erbieten auf die 7 Jahre vom 1 May 1821 bis 1828 solche gnädigst zu überlaßen und ihn durch Verpachtung an fremde Pächter aus den ehr erbietigst angeführten der den hiesigen Einwohner dadurch tragenden so großen aus Erfahrung komenden Nachtheile, aus nicht zu entziehen.In der Hoffnung einer gnädigen Gewährung unserer ehrfurchtsvollen bitte ersterben wir mit dem tiefsten Respekt 

Euer Exellenzen  und Hochwohlgeborene Gnaden

ganz unterthänigste unterthanen

und Zehntpflichtigen zu Köhlen

 

gez. Luer von Soosten  ( für und uns der überrigen hiesigen Zehntpflichtigen)

Wahrscheinlich Lüer von Soosten (1778 - 1855) (Mühlenstr.2)

 

In mühevoller Kleinarbeit von Hermann Claussen (1933) und Claus Claussen (1950) in der Zeit vom 13.03. bis zum 18.04.2004 aus dem Sütterlin übersetzt.

 
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